Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz dementiert eine Meldung des Landespresseamtes (LPA) vom Dienstag zur Aussetzung aller Arbeiten beim Bau eines Weges in Antersasc.

Am Dienstagvormittag wurde am Verwaltungsgericht Bozen die Aussetzungsverhandlung zu dem vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz über den WWF eingebrachten Rekurs gegen einen Beschluss des Landes abgehalten.

Laut LPA haben sich „World Wildlife Fund und Land (…) heute vor Gericht darauf verständigt, dass das Land die Arbeiten zur Fertigstellung des Traktorwegs vorerst auf Eis legen wird, während die Arbeiten zur Errichtung der notwendigen Kanalisation abgeschlossen werden können.“

Der Bau eines Traktorwegs auf die Antersasc-Alm im Gadertal werde bis Frühjahr ausgesetzt. „Dieses Angebot des Landes wurde heute vor dem Bozner Verwaltungsgericht angenommen“, heißt es seitens des LPA.

„Einer Aussetzung aller Arbeiten im Dringlichkeitswege wurde bereits am 24. August 2010 von der Präsidentin des Verwaltungsgerichtes stattgegeben. Inhalt der gestrigen Verhandlung war lediglich die Ablehnung oder Bestätigung der bereits erteilten Aussetzung aller Arbeiten bis zu einer Entscheidung des Landesgerichtes in dieser Streitfrage. Wie bereits bekannt, wurde bei der gestrigen Verhandlung diese bereits erteilte Aussetzung wiederum – wie vom Dachverband erwartet – bestätigt“, betont hingegen der Dachverband am Mittwoch in einer Aussendung.

„In der Meldung der LPA wurde behauptet, dass bei der gestrigen Verhandlung über ein Angebot des Landes in dieser Streitfrage entschieden wurde (…) Inhalt und Gegenstand der gestrigen Verhandlung war nicht ein Angebot des Landes (welches dem Dachverband im Übrigen nicht vorliegt), sondern die Bestätigung eines bereits erteilten Baustopps. Dieser Baustopp wurde nicht vom Land angeboten, sondern mittels Dringlichkeitsverfügung aufgrund eines eingereichten Rekurses des Dachverbandes vom Verwaltungsgericht erteilt“, so Andreas Riedl vom Dachverband.

„Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz – in der Pressemitteilung wird nur der WWF als offizieller Rekurssteller genannt – und das Land haben sich nicht darauf verständigt, dass das Land die Arbeiten aussetzen wird, sondern das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Arbeiten ausgesetzt bleiben“, so Riedl.

Eine solcherart verdrehte Darstellung der Tatsachen sei „völlig unverständlich.“

Südtirol online, 15/09/2010